Gesetze / Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes

GKrimDVDV

§ 13 Durchführungsort

Stand: 13.04.2025

Bund5 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/13#abs-1 (1) Die Module der Fachstudien I werden als Grundlagenstudium am Zentralen Lehrbereich der Hochschule in Brühl durchgeführt. Die Module der Fachstudien II, III und IV werden am Fachbereich Kriminalpolizei in Wiesbaden durchgeführt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/13#abs-2 (2) Das Modul der praxisintegrierenden Studien I wird bei einer Kriminalpolizeidienststelle einer Landespolizei durchgeführt. Das Modul der praxisintegrierenden Studien II wird beim Bundeskriminalamt durchgeführt.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GKrimDVDV%202020/13#abs-3 (3) Für alle Lehrveranstaltungen können digitale Formate genutzt werden.

§ 12 § 14